KGS Alsdorf-Begau

Offene Ganztagsschule im Primarbereich

Weitere Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die Drittklässler

Die Kinder der Klassen 3a und 3b haben bis zu den Sommerferien an folgenden Tagen Präsenzunterricht in der Schule:
18.05.2020, 19.05.2020, 03.06.2020, 04.06.2020, 17.06.2020, 18.06.2020, 25.06.2020

Das Büchergeld für die Schulbuchbestellung (siehe Elternbrief beim letzten Materialpaket) wird am 19.05.2020 eingesammelt.

Die besondere Situation macht eine Anpassung des Schulmorgens nötig, bei dem Hygienevorgaben und das Einhalten des Mindestabstandes gewahrt werden müssen. Somit wird sich die bevorstehende Zeit in der Schule deutlich von dem Ihren Kindern bekannten Schulalltag unterscheiden. Bitte sprechen Sie die folgenden Informationen auch mit Ihren Kindern durch, damit sie sich auf die Änderungen und Vorgaben einstellen können. Alle wichtigen Punkte werden auch zu Beginn des Unterrichts mit Ihren Kindern nochmals thematisiert.

Um den Mindestabstand über den gesamten Schulmorgen wahren zu können, sind verschiedene organisatorische Vorgaben und Regelungen notwendig.

- Der Lehrerparkplatz wird zum „zweiten Schulhof“ umfunktioniert. Auf dem Schulhof und dem Lehrerparkplatz werden nummerierte Aufstellpunkte (1-12) zu finden sein.  

- Jede Klasse wird in Gruppe 1 und in Gruppe 2 aufgeteilt. Jedem Kind wird zusätzlich eine Zahl von 1-12 zugeordnet. Die genaue Einteilung der Gruppen und die Zuordnung der Nummern erhalten Sie durch eine weitere Mail durch die Klassenlehrerin.

- Unterrichtsbeginn für Gruppe 1 ist um 8.00 Uhr, Unterrichtsbeginn für Gruppe 2 ist um 8.20 Uhr. Die Kinder aus der Klasse 3a stellen sich auf dem Schulhof an ihrem individuellen Aufstellpunkt 1-12 auf. Die Kinder aus der Klasse 3b stellen sich auf dem Lehrerparkplatz an ihrem individuellen Aufstellpunkt 1-12 auf.

- Um einen unnötigen Aufenthalt auf dem Schulgelände vor Unterrichtsbeginn zu vermeiden, bitten wir Sie dringend darum, Ihre Kinder so zur Schule zu schicken, dass sie erst um 7.55 Uhr (Gruppe 1) bzw. um 8.15 Uhr (Gruppe 2) das Schulgelände erreichen.      

- Mit Abstand werden die Kinder vom Aufstellpunkt aus in die Klassenräume geschickt. Die Wege sind dabei so geplant, dass der Mindestabstand eingehalten wird.

- In den Klassen gibt es feste Sitzordnungen. Jedem Kind wird ein Sitzplatz zugewiesen.

- Die Pausen werden nach Gruppen getrennt auf dem Schulhof bzw. dem Lehrerparkplatz verbracht.

- Nach dem Unterricht verlassen die Kinder der Klasse 3a das Schulgelände über den Schulhof und die Kinder der Klasse 3b verlassen das Schulgelände über den Lehrerparkplatz.

- Jedes Kind hat an den Präsenztagen vier Stunden Unterricht. Durch den versetzten Beginn ergibt sich folgender Ablaufplan für den Schulmorgen:

Klasse 3a, Gruppe 1:
ab 7.55 Uhr aufstellen auf dem Schulhof
Unterrichtsbeginn 8.00 Uhr
Klassenraum 4a (Neubau unten), Frau Wolter und Frau Blum
Hofpause auf dem Schulhof: ca. 9.30 Uhr
Unterrichtsende 11.30 Uhr

Klasse 3a, Gruppe 2:
ab 8.15 Uhr aufstellen auf dem Schulhof
Unterrichtsbeginn 8.20 Uhr
Klassenraum 4b (Neubau unten), Frau Wolter und Frau Blum
Hofpause auf dem Schulhof: ca. 9.30 Uhr
Unterrichtsende 11.50 Uhr

Klasse 3b, Gruppe 1:
ab 7.55 Uhr aufstellen auf dem Lehrerparkplatz
Unterrichtsbeginn 8.00 Uhr
Klassenraum 3b (Neubau oben), Frau Slowig und Frau Rüsseler
Hofpause auf dem Lehrerparkplatz: ca.9.30 Uhr
Unterrichtsende 11.30 Uhr

Klasse 3b, Gruppe 2:
ab 8.15 Uhr aufstellen auf dem Lehrerparkplatz
Unterrichtsbeginn 8.20 Uhr
Klassenraum 3a (Neubau oben), Frau Slowig und Frau Rüsseler
Hofpause auf dem Lehrerparkplatz: ca. 9.50 Uhr
Unterrichtsende 11.50 Uhr

- Bitte kontrollieren Sie weiterhin, dass das benötigte Schulmaterial (besonders das Mäppchen) Ihrer Kinder vollständig ist, da ein Ausleihen von Materialien untereinander nicht möglich sein wird.    

- Die Ausgabe von Wasser/Sprudel in Bechern wird nicht möglich sein. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine eigene Trinkfalsche mit ausreichend Inhalt mit.  

- Eine Maske kann von Ihrem Kind getragen werden. Eine Maskenpflicht besteht derzeit in Schule nicht.

- Kinder mit Krankheitssymptomen dürfen nicht in die Schule geschickt werden.

Aktuelle Regelungen zur Unterrichtsteilnahme von SchülerInnen mit Vorerkrankungen:
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern - gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern werden weiterhin Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz).

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht:
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Die Beurlaubung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung seitens der Eltern aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen verweise ich auf die Ausführungen in der 15. Schulmail vom 18. April 2020.